AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Team Antigrau, 

(1) Geltung

a) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und Team Antigrau ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen in Einzelverträgen und/oder einer Auftragsbestätigung, in der mindestens der Umfang der geschuldeten Leistung und die Vergütung geregelt sind, und in Rahmenverträgen haben vorrangige Geltung.
b) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Team Antigrau ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
- Bei sich widersprechenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diejenigen der Team Antigrau vorrangige Geltung.
c) Alle von der Team Antigrau unterbreiteten Angebote sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss. Ersatzansprüche gegen die Team Antigrau aus der Rücknahme eines Angebotes sind ausgeschlossen. Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und Annahme durch die Team Antigrau zu Stande.
d) Angebote sind für die Dauer von einem  Monat gültig, Verlängerung vorbehalten.

(2) Angebote und Bestätigungsschreiben

a) Alle Angebote sind freibleibend.
b) Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
c) Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Speicherung und Verarbeitung seiner auftragsbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ein.

(3) Auftragsbestätigung und -ausführung

a) Bei Auftragserteilung wird eine Bestätigung mit Ausführungstermin zugestellt.
b) Der Ausführungstermin wird bei Bedarf mit dem Kunden abgesprochen. Soweit dies nicht erfolgt oder Termine zur Leistungserbringung im Einzelvertrag festgelegt sind, ist die geschuldete Leistung entsprechend der zeitlichen Anforderung des jeweiligen Auftraggebers schnellstmöglich zu erbringen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
c) Anspruch auf termingerechte Auftragsausführung laut Auftragsbestätigung besteht nur nach gesondertem schriftlichen Einverständnis.
d) Bei Auftragsausführung ist bei Bedarf der Zugang zu Wasser, sanitären Anlagen und Strom offenzuhalten.
e) Soweit der Auftraggeber nicht im eigenen Namen, sondern in Vertretung des Eigentümers handelt (insbesondere Hausverwalter), ist die Vollmacht des Eigentümers unverzüglich vorzulegen. Adressänderungen sind, auch beim vertretenen Eigentümer, unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, ebenso Wechsel des vertretenen Eigentümers. Unterbleibt dies, gelten Zustellung unter der bisherigen Adressen als wirksam erfolgt.
f) Betrifft der Auftrag ein Denkmal, so hat der Auftraggeber dies im Voraus mitzuteilen und die entsprechenden Bescheide der Denkmalbehörde vorzulegen. Da die Ausführung der Arbeiten der vorherigen Abstimmung und Zustimmung der Denkmalbehörde bedarf, kann sich der Auftragsumfang und die Ausführungsart sowie der Kostenrahmen ändern. Preisangebote und Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind insoweit grundsätzlich freibleibend. Ein geändertes Angebot nach Abstimmung mit der Denkmalbehörde wird dem Auftraggeber vorgelegt und ist von ihm schriftlich freizugeben. Die Team Antigrau wird den Auftraggeber bei der Abstimmung und Zustimmungseinholung mit der Denkmalbehörde unterstützen.

(4) Serviceverträge

a) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Servicevertrag beschriebenen Vereinbarungen.
b) Eine Änderung der Vereinbarungen bedarf der schriftlichen Bestätigung.

(5) Zahlung

a) Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung). Bei physischem Vertragsdokumenten gilt die Kopie bzw. der Durchschlag als Auftragsbestätigung. Sofern vertraglich vereinbart kann die Rechnungsstellung auch nach erbrachter Leistung erfolgen. Auch in diesem Falle erhält der Kunde die Rechnung per eMail. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin oder falls keine eMail-Adresse des Kunden vorliegt, erfolgt die Zustellung der Rechnung auf postalischem Wege an die Geschäftsadresse des Kunden.
b) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar binnen 7 Tagen. Binnen 7 Tagen ab Fälligkeit tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Verzugseintritt stehen Team Antigrau Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.
c) Wird die Leistung auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen sind.
d) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich Vorkasse bei allen Aufträgen erfolgt. 
e) Durch die Kleinunternehmerregelung §19 UStG werden keine Steuern ausgewiesen und berechnet.
f) Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch Team Antigrau und Beanstandungen des Kunden müssen schriftlich spätestens 1 Woche nach Zugang der Rechnung erfolgen.
g) Gegen Forderungen des Team Antigrau ist eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(6) Gewährleistung

a) Mängel und Schlechtleistungsrügen sind gegenüber Team Antigrau binnen 3 Tagen ab vollständiger Leistungserbringung, bei Teilleistungen binnen 3 Tagen ab Erbringung der Teilleistung bei der Team Antigrau schriftlich geltend zu machen und detailliert zu begründen. Team Antigrau ist in diesem Falle zur eigenen Nacherfüllung berechtigt, respektive Nacherfüllung vom Vertragspartner zu verlangen.
b) Team Antigrau einschliesslich Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ist zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Mängel und Mangelfolgeschäden nur verpflichtet, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt auch für Verzug von weiteren Auftragnehmern des Team Antigrau, deren Leistungen zur Erbringung der Leistung des Team Antigrau erforderlich sind, soweit Team Antigrau diesen Verzug beim Dritten nicht zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen der Leistungserbringung durch Team Antigrau wird diese von der Einhaltung der Ausführungsfristen befreit. Diese verlängern sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Tätigkeit durch Team Antigrau. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Der Ersatz von Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
c) Für entstandene Schäden aufgrund eines mangelhaften Untergrundes wird nicht gehaftet.

(7) Kündigung

a) Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, gilt für Serviceverträge und Vollserviceverträge eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend mit der erstmaligen Fertigstellung der Fassade (Schutzbeschichtung). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende bei maßgeblichen Zugang bei Team Antigrau gekündigt wird.
b) Der Wechsel des Eigentümers berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung und führt nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Der Auftraggeber wird sich bemühen, den Vertrag vom bisherigen auf den neuen Eigentümer überzuleiten. Gelingt dies nicht, ist der Auftraggeber im Verhältnis zur Team Antigrau berechtigt, den Vertrag nach vorstehenden Absatz a zu kündigen. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt.

(8) Gerichtsstand

a) Gerichtsstand ist Rüsselsheim/Groß-Gerau.
b) Auf alle Verträge zwischen Team Antigrau und Dritten ist deutsches Recht anzuwenden.

(9) Schlussbestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt es die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Verträge nicht. Gleiches gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke. Die unwirksame Bestimmung oder die Regelungslücke ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien gewollten entspricht.
b) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Rahmenvertrag, einem Einzelvertrag oder einem Einzelauftrag abweichende oder ergänzende Regelungen sowie nachträgliche Änderungen oder Streichungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
c) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite während und nach der Vertragslaufzeit zu wahren. Die Vertragsparteien werden diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auferlegen. Es gilt das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung.

Team Antigrau  |  Rüsselsheim, Stand Oktober 2023